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Ehe & Familie

Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen

Mit dem Ehevertrag können Eheleute vor oder nach der Eheschließung für den Fall ihrer Scheidung einvernehmliche Regelungen treffen.

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Was sich im Ehevertrag regeln lässt

  • wie im Fall einer Scheidung das zu Ehezeiten gemeinsam aufgebaute Vermögen (Zugewinn) aufgeteilt wird oder ob eine Aufteilung ganz unterbleibt
  • welches (voreheliche) Vermögen von diesem Zugewinnausgleich ausgenommen sein soll
  • wie Sie sich in Bezug auf eine gemeinsam angeschaffte Immobilie wirtschaftlich trennen möchten
  • ob und wie lange Sie einander nach der Scheidung Unterhalt zahlen möchten
  • wie Ansprüche auf staatliche Renten und Betriebsrenten aufgeteilt werden
  • wie für gemeinsame Kinder der Unterhalt und die Umgangsrechte geregelt werden

Scheidungsvereinbarung

Besteht nach der Trennung noch die Möglichkeit, gemeinsam Lösungen zu finden, oder sind diese anwaltlich ausgehandelt worden, können die obigen Regelungen im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung getroffen werden.

Zusätzlich lässt sich regeln, wie Sie die Kosten des Scheidungsverfahrens verteilen möchten, ob das Ehegattenerbrecht bereits vor der Scheidung entfallen soll und ob auch auf Pflichtteilsansprüche verzichtet wird.

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Gerade für die nichteheliche Lebensgemeinschaft gibt es kaum gesetzliche Regelungen, die wie etwa bei einer Ehe den Lebenspartnern einen gewissen Schutz garantieren.

Daher sind Vereinbarungen besonders wichtig – etwa zum gegenseitigen Erbrecht, zum Vertretungsrecht oder zur Aufteilung gemeinsamer Immobilien und Konten im Falle der Trennung sowie zum Unterhalt und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.