Eheverträge, Scheidungsverein-
barungen und nichteheliche Lebens-
gemeinschaften
Mit dem Ehevertrag können Eheleute vor oder nach der Eheschließung für den Fall ihrer Scheidung einvernehmliche Regelungen treffen. So können sie zum Beispiel regeln,
Besteht nach der Trennung noch die Möglichkeit, gemeinsam Lösungen zu finden oder sind diese anwaltlich ausgehandelt worden, können die obigen Regelungen im Rahmen einer Scheidungsvereinbarung getroffen werden, außerdem
Gerade für die nichteheliche Lebensgemeinschaft gibt es kaum gesetzliche Regelungen, die wie etwa bei einer Ehe den Lebenspartnern einen gewissen Schutz garantieren. Daher sind Vereinbarungen besonders wichtig, etwa zum gegenseitigen Erbrecht, Vertretungrecht oder zur Aufteilung gemeinsamer Immobilien und Konten im Falle der Trennung und zum Unterhalt und Sorgerecht gemeinsamer Kinder.