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Immobilien im Nachlass

Vereinbarungen zur Nachlassimmobilie

Mit dem Erbschein können Grundbücher auf die Erben umgeschrieben und die Aufteilung dieses Grundbesitzes unter den Erben vereinbart werden.

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Das ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn die Kinder bis zum Verkauf nicht als Eigentümer in Erbengemeinschaft, sondern mit ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen im Grundbuch stehen möchten.

Oder wenn eines der Kinder den elterlichen Grundbesitz übernehmen und die anderen auszahlen möchte.

Zwei Wege, die ich für Sie beurkunde

  • Die Umschreibung des Grundbuchs auf die Erben – entweder in Erbengemeinschaft oder gleich mit den jeweiligen Miteigentumsanteilen.
  • Die Auseinandersetzung des Grundbesitzes, bei der ein Erbe die Immobilie übernimmt und die übrigen Erben ausgezahlt werden.

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kann das Grundbuch kostenfrei auf die Erben umgeschrieben werden.