Zum Inhalt springen

Erben & Vererben

Erbschein

Ein Erbschein wird insbesondere dann benötigt, wenn der Erblasser kein notarielles Testament hinterlassen hat.

Alle Leistungen

Fragen zu diesem Thema?

Rufen Sie uns an. Die Beratung ist in den gesetzlichen Notarkosten enthalten – unabhängig davon, wie viel Zeit wir uns für Sie nehmen.

0231 84169860info@notar-wieg.de

Ein Erbschein wird auch dann benötigt, wenn im Testament angeordnet ist, dass ein Kind, das nach dem Tod des erstversterbenden Elternteils den Pflichtteil fordert, auch nach dem zweiten Erbfall nur den Pflichtteil erhält (sogenannte Pflichtteilsstrafklausel).

Die Banken lassen häufig noch die Bezahlung der Bestattung aus der Nachlassmasse zu, aber nicht mehr. Auch bei Grundbesitz ist ein Erbschein erforderlich.

Innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall kann das Grundbuch kostenfrei auf die Erben umgeschrieben werden.

Wann Sie mich hinzuziehen

In Erbscheinsangelegenheiten werde ich als Notar insbesondere dann hinzugezogen, wenn erbrechtliche Fragen zu klären sind, die Wartezeiten bis zu einem Termin beim Nachlassgericht zu lang sind oder ein Testament ausgelegt werden muss. In diesen, aber auch in allen anderen Fällen unterstütze ich Sie gern bei der Beantragung Ihres Erbscheins.

Das übernehme ich für Sie

  • Ich beschaffe und prüfe erforderlichenfalls alle noch benötigten Dokumente.
  • Ich fertige den Erbscheinsantrag.
  • Ich fülle den Wertfragebogen der Justiz gemeinsam mit Ihnen aus.

Und danach

Mit dem Erbschein können dann Grundbücher auf die Erben umgeschrieben und die Aufteilung dieses Grundbesitzes unter den Erben vereinbart werden – zum Beispiel, wenn die Kinder bis zum Verkauf nicht als Eigentümer in Erbengemeinschaft, sondern mit ihren jeweiligen Miteigentumsanteilen im Grundbuch stehen möchten oder eines der Kinder den elterlichen Grundbesitz übernehmen und die anderen auszahlen möchte.